Steht Ihre Immobilie unter Denkmalschutz? Und haben Sie Ihren Gebäudeversicherer darüber informiert? Wenn nicht kann dieses sehr ungünstige Folgen beim Wiederaufbau im Schadenfall haben.
Gebäudeversicherer sehen bei Denkmalschutzobjekten oft höhere Aufwendungen bei der Wiederherstellung und entwickeln daher besondere Annahmerichtlinien. Hier gilt es, das richtige Deckungskonzept bereit zu stellen, damit im Schadenfall problemlos reguliert wird.
Ferner kann die Denkmalschutzbehörde den entsprechenden Hauseigentümer verpflichten, das Gebäude zum Beispiel nach einem Brand nach ihren Vorstellungen wiederaufzubauen. Die Mehrkosten muss somit der Eigentümer tragen, so dass für ihn in der Regel höhere Versicherungssummen fällig werden. Versicherungsverträge bzgl. der Gebäudeversicherung müssen somit geprüft und an die neue Situation angepasst werden.
Erhöhte Kosten können unter anderem in folgenden Bereichen entstehen:
- Fassade, Fenster und Türen
- Treppenhäuser
- Stuckverzierungen und Gewölbedecken
- Wandvertäfelungen, Wandbemalungen und Intarsien
- Säulen und Türmchen
- Kachelöfen
- besondere Handwerkstechniken, aber auch Baustoffe
Die erhöhten Kosten bei der Rekonstruktion oder dem Wiederaufbau von denkmalgeschützten Immobilien berücksichtigen wir in unserer kostenfreien Ermittlung der richtigen Versicherungssumme und einer individuellen Vertragsgestaltung bei der Gebäudeversicherung.